7. August 2012 ane One Comment
In den Ferien kann man nicht nur verreisen, entspannen und Freunde treffen. Es bietet sich auch die Gelegenheit, das Taschengeld mit einem Ferienjob aufzustocken! Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Wie lange darf man arbeiten? Wie viel verdienen? OTTOKAR hat einen kleinen FAQ (für ‘Frequently Asked Questions’ also ‘Häufig gestellte Fragen’) zusammen gestellt, in dem wir die Fakten übersichtlich präsentieren und die wichtigsten Fragen beantworten.
Frage: Zunächst einmal: Sind arbeitende Kinder und Jugendliche nicht verboten? Schließlich ist das doch Kinderarbeit!
Antwort: Das ist eine Frage der Definition! Andy Krüger, Soziologe, hat seine Diplomarbeit zum Thema „Arbeit als biografische Verselbstständigung? Eine qualitative Studie zu arbeitenden Kindern in Deutschland.“ geschrieben und erklärt als Experte den feinen Unterschied:
„Im Allgemeinen und insbesondere in westabendländischen Kulturen wie Deutschland wird mit Kinderarbeit per se etwas Schlechtes verbunden. Wer denkt nicht bei dem Begriff an Kinder, die in Asien den ganzen Tag Bälle nähen oder auf Kakaoplantagen in Afrika arbeiten? Aber: Kinderarbeit ist quasi immer dann vorhanden, wenn ein Kind irgendeine Arbeit ausübt. Die Frage ist nach dem „Wie“ zu stellen. Denn Arbeit – hier im Sinne von Erwerbsarbeit verstanden- kann auch durchaus positive Effekte auf Kinder haben, wenn sie bestimmten Rahmenbedingungen entspricht. Deswegen ist das Arbeiten für Kinder bzw. Jugendliche in Deutschland nicht prinzipiell verboten, sondern gesetzlich geregelt.“
Frage: Ab welchem Alter darf ich arbeiten gehen?
Antwort: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) macht hier klare Vorgaben. Es darf ab einem Alter 13 Jahren gearbeitet werden, darunter nicht! Einzige Ausnahmen sind künstlerische Tätigkeiten, wie das Mitwirken an Theater- oder Fernsehproduktionen.
Frage: Wie lange darf ich arbeiten gehen?
Antwort: Das kommt auf das Alter an. Die Arbeitszeiten werden ebenfalls durch das JArbSchG geregelt. Dazu Herr Krüger: „Eine leichte Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche ist möglich, wenn durch die Beschäftigung die Gesundheit und Entwicklung, Sicherheit und vor allem das Leistungsniveau in der Schule nicht beeinträchtigt wird. Die Gesetze sind sehr komplex, denn auch hier gibt es viele Ausnahmen. Im Überblick sieht die gesetzliche Regelung für Kinder und Jugendliche, die noch zur Schule gehen, aber ungefähr so aus:
Kinder, 13 – 14 Jahren: Zwei Stunden täglich (jedoch nicht von abends 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr morgens) Ausnahme: In landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind auch drei Stunden pro Tag erlaubt.
Jugendliche ab 15 Jahren: in den Schulferien bis zu vier Wochen pro Jahr, acht Stunden am Tag, bei maximal 40 Wochenstunden (Überstunden sind verboten).“
Für alle gilt: das Arbeiten am Wochenende ist verboten, die Arbeitszeiten müssen zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. Für einige Bereiche, wie die Gastronomie, gibt es aber auch hier Ausnahmen. Natürlich stehen arbeitenden Kindern und Jugendlichen auch gesetzliche Pausen- und Urlaubszeiten zu. Beträgt die Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden, muss eine mindstens halbstündige Pause gemacht werden, bzw. 60 Minuten geruht werden wenn die Arbeitszeit länger als sechs Stunden beträgt.
Frage: Was für Arbeit darf ich machen?
Antwort: In der Kinderarbeitschutzverordnung ist genau festgelegt, welche Tätigkeiten für welche Altersgruppe erlaubt ist. Hier ein paar Beispiele:
Dabei muss die Arbeit leicht und für die Jugendlichen geeignet sein.
Verboten ist:
Frage: Muss ich Sozialversicherung bezahlen?
Antwort: In der Regel nicht. Bei einem Ferienjob, der maximal 50 Tage, bzw. zwei Monate dauert, müssen keine Abgaben gezahlt werden. Handelt es sich um einen regelmäßigen Job, wie z.B. Zeitungsaustragen, können Jugendliche pro Monat bis 400 Euro verdienen, ohne Sozialversicherung zu zahlen. Alles, was darüber liegt, ist jedoch sozialversicherungspflichtig!
Frage: Worauf sollte man bei der Suche nach Ferienjobs achten?
Antwort: Natürlichen müssen die Gesetze des JarbSchG eingehalten werden. Abgesehen davon spielen auch die eigenen Interessen und Fähigkeiten eine Rolle. Wer nicht so gut mit Kindern kann, sollte nicht unbedingt babysitten, und wer früh nicht aus den Federn kommt, für den ist Zeitungen austragen ungeeignet. Unser Experte meint dazu: „ Im Prinzip stehen den Jugendlichen alle Bereiche offen, aber natürlich kommt es auch auf den Professionalitätsgrad der Arbeit an. Jugendliche sollten aus diesen Gründen Ferienjobs annehmen, die kein hohes Wissen erfordern, damit sie schnell eingearbeitet werden können. Sie sollten bei der Suche nach einem Job die Arbeitsstunden laut Jugendarbeitsschutz bedenken und auf ihre eigenen Fähigkeiten vertrauen können.“
Frage: Müssen die Eltern ihr Einverständnis geben?
Antwort: „Ja. Prinzipiell muss für jede ökonomische Erwerbstätigkeit von Kindern und Jugendlichen eine elterliche Zustimmung erfolgen, da die Eltern als Personensorgeberechtigte bis zum Alter von 18 Jahren für das Kind bzw. den Jugendlichen verantwortlich sind.“
Frage: Wo kann ich denn einen Ferienjob finden?
Antwort:Ferienjobs lassen sich leicht im Internet auf einschlägigen Seiten finden, wie z.B. schuelerjobs.de. Auch auf der Internetseite der Arbeitsagentur werden regelmäßig Schülerjobs angeboten. Ansonsten können Unternehmen direkt angesprochen werden (eine Liste findest du in jedem Branchenbuch oder auf den Gelben Seiten) oder du fragst im Bekannten- und Verwandtenkreis nach. Besonders im Sommer bieten sich viele saisonale Möglichkeiten an um eine Arbeit zu finden, denn auch an öffentlichen Badestränden oder in der Eisdiele von nebenan kann man Erfolg haben. Fragen lohnt sich!
Weitere Infos rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen findest du hier.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich Zeitungen ausgetragen habe, Das war allerdings eine undankbare Aufgabe gewesen.